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  Der Vertrag von Lissabon 27.04.2025 15:17 (UTC)
   
 

Der Vertrag von Lissabon

 „… zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“

(ersetzt die bestehenden Verträge nicht – er ändert sie lediglich ab)

- ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union -

 

Geschichte und Entwicklung der EU

-          1951 "Montanunion"

-          1957  EWG "Römische Verträge"

-          1967  EG

-          1973  Beitritt Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich

-          1979  Direktwahl Parlament

-          1981  Beitritt Griechenland

-          1986  Beitritt Spanien, Portugal

-          1992  EU  "Maastricht-Vertrag"

-          1995  Beitritt Österreich, Finnland, Schweden

-          2002  Währung Euro

-          2004  "Ost-Erweiterung"

(Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Zypern, Malta)

-          2005  Ablehnung einer gemeinsamen Verfassung

-          2007  Beitritt Rumänien, Bulgarien

-          13.12.2007  "Vertrag von Lissabon" wird unterzeichnet

-          01.12.2009 "Vertrag von Lissabon" tritt in Kraft

Grundlagen

-          EU-Rat wird zum EU-Organ (trifft sich mind. 4mal jährlich)

o   Fällt Grundsatzentscheidungen

o   Legt politische Leitlinien fest

o   Entscheidungen werden im Konsens versabschiedet

o   Schlägt dem EU-Parlament den Komissionspräsidenten zur Wahl vor und ernennt den Hohen Beauftragten

o   Präsident wird für 2,5 Jahre durch Staats- und Regierungschefs gewählt (max. eine Wiederwahl)

o   Internat. Vertreter der EU: Ratspräsident und Hoher Vertreter für Sicherheits- und Außenpolitik

-          Ministerrat

o   Koordiniert die Zusammenarbeit der EU in allen politischen Bereichen

o   Entscheidet über Gesetzesvorschläge der Kommission

o   Stellt den Haushalt auf

o   Schließt internationale Verträge

o   Prinzip der „doppelten Mehrheit“ (ab 2014): mind. 55% der EU-Staaten, die insgesamt mehr als 65% der EU-Bevölkerung vertreten

-          Die Kommission

o   Zusammengesetzt aus einem Präsidenten (durch Parlament für 5 Jahre gewählt) und je einem Kommissar pro Mitgliedsstaat (Status quo)

o   Schlägt Gesetze vor und überwacht deren Umsetzung, sowie die der Haushalte und EU-Programme

-          Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik (seit 2009)

o   Vertritt die EU nach außen und ist Vize-Präsident der EU-Kommission

o   Leitet die gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik der EU

o   Leitet den EU-Außenministerrat

o   Wird für 5 Jahre vom Europäischen Rat ernannt (Kommissionspräsident muss zustimmen)

-          Das Europäische Parlament

o   Mitglieder für 5 Jahre gewählt (Misstrauensvotum möglich)

o   736 Abgeordnete (99 aus Dt.)

o    länderübergreifende Fraktion

o   Für Gesetzgebung zuständig (Zustimmung, Ablehnung)

o   Bei Rechts- und Sicherheitspolitik lediglich Anhörung

o   Mitentscheidung bei allen finanziellen Ausgaben der EU

o   Wählt EU-Kommissionspräsidenten (Misstrauensvotum möglich)

-          Ursprünglich: Idee einer Grundrechte-Charta

o   Bestandteil der gescheiterten Verfassung

o   Widerstand, dennoch indirekte Rechtsverbindlichkeit

o   Ausnahmen (z.B. Irland)

-          Demokratie: Bürgerbegehren

-          Volksvertretung: stärkt nationale Parlamente

-          Vertragliche Austrittsmöglichkeiten aus der EU werden geregelt

Ziele

-          Ein demokratischeres und transparenteres Europa

-          Moderne und effiziente Institutionen

-          Ein Europa der Rechte und Werte

-          Zunehmende Anerkennung der EU in der Welt

-          Mehr Freiheit, Sicherheit und Recht

-          Politische Strategien für ein besseres Leben

Kritik und Probleme

-          Als „Verfassung“ gescheitert

Quellen: http://europa.eu/lisbon_treaty/index_de.htm

http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Europa/LissabonVertrag/vertrag-von-lissabon.pdf

http://www.tagesschau.de/static/flash/vertrag-von-lissabon/

http://www.consilium.europa.eu/showpage.aspx?id=1296&lang=de

http://www.europarl.de/

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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