Die deutsche Außenpolitik
Einflussfaktoren:
- Lage + Umfeld
- Wirtsch. Beziehungen/ Entwicklungen
- Konzeptionelle Überlegungen der Bundesregierung
- Verantwortung
- Weltpolitische Entwicklung + Konflikte + Machtverteilung
- Einstellung der Nachbarländer/ Partner
- Finanzielle Möglichkeiten
- Vorgaben + Wertvorstellung des GG
Sicherheitspolitische Risiken für Deutschland
- Terroranschläge
- Religiös motivierter Extremismus/ Fanatismus
- Entwicklung/ Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen
- Verbesserungsfähige Nichtverbreitungsverträge + Regime zur Rüstungsexportkontrolle
- Krisen: südlicher + südöstlicher Raum Europas
- Regionale Krisen + weltweite Konflikte (Terror, organisierte Kriminalität, Migrationsbewegungen)
- Verletzlichkeit von Informations- und Kommunikationssystemen
- Verwundbarkeit von Transportwegen und –mitteln, als Folge enger globaler Wirtschaftsverflechtungen
Die Bundeswehr
- Außenpolitische Handlungsfähigkeit
- Stabilität (Europa + global)
- Nationale Sicherheit (z.B. Evakuierung in Notlagen, Kampf gegen Terrorismus)
- Verteidigung
- Verteidigung der Verbündeten
- Multinationale Zusammenarbeit
- Integration
Weiter Herausforderungen und Ziele
- Freier Welthandel (Exportland)
- Energiesicherheit (rohstoffarm)
Strategien
- Klassische deutsche Außenpolitik: Zivilmacht
o Diplomatie, sozial
o Rückhalt in Bündnisse
§ Keine Selbstjustiz, nicht unilateral
o Ziel: Freiheitssicherung, Schutz der Demokratie, Entwicklungshilfe
o Keine Gewaltanwendung, kein militärisches Auftreten; Multilateralismus, Dialog, Kooperation
- Deutschland als Durchsetzungsmacht
o Interessenpolitik (Prestige ist wichtig)
Wehrpflicht
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Berufssoldaten
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billiger
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Spezialisierte Ausbildung
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Früher:
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Bewusste Entscheidung (→ Motivation)
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Stärke beweise
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Längere Zugehörigkeitsdauer
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Verteidigungsarmee
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Kl. Menge → mehr Geld (z.B. Gehalt)
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„Staatsbürger/Land in Uniform“
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Masse wird nicht gebraucht
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- Demokrat. Verankerung der Armee
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Mehr Wehrgerechtigkeit (Wille!)
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- Aus allen Schichten
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Einsatz der Bundeswehr (außerhalb der BRD)
- Bündnisfall
- Kabinettsbeschluss
- Parlamentsvorbehalt: Bundestag kann zustimmen/ ablehnen
- Darf nicht gegen das GG verstoßen